PREDIGT
ÜBER THESE V DER BARMER THEOLOGISCHEN ERKLÄRUNG
AM SONNTAG, DEM 16. MÄRZ 2014 (REMINISCERE)
IN DER STADTKIRCHE IN SINSHEIM

16.03.2014
Fürchtet Gott, ehrt den König. (1. Petr 2,17)

Die Schrift sagt uns, dass der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.

Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.


Liebe Gemeinde!

Der Staat zieht für die Kirche die Kirchensteuer ein. Nicht umsonst. Er lässt sich das ordentlich honorieren. Dennoch: Was bedeutet das für das Verhältnis von Kirche und Staat? Ist das nur praktisch? Schafft es Abhängigkeiten?

Die Kirche stellt Seelsorger im Rahmen der Bundeswehr. In den Justizvollzugsanstalten. Sie werden vom Staat bezahlt. Aber sie sind Pfarrerinnen und Pfarrer ihrer Kirche. Ist das eine Grenzüberschreitung?

In den öffentlichen Schulen wird das Fach Religion unterrichtet. Religion ist ein – wie es in der Verfassung heißt – ordentliches Lehrfach. In den Kirchen sind wir meist froh, dass wir diese Möglichkeit noch haben. Andere sehen das eher kritisch. Meinen, dies sei eine einseitige Bevorzugung der Kirchen.

Theologinnen und Theologen vertreten die Kirchen in Rundfunkräten und Ethikkommissionen. Sie leisten dort gute Arbeit. Ist das nur ein Dienst an der Welt. Oder nicht auch eine unzulässige Vermischung des unterschiedlichen Auftrags von Staat und Kirche?

Staat und Kirche sind bei uns schon allein durch die Verfassung getrennt. Aber sie arbeiten doch auf vielen Feldern sehr eng zusammen. Von einer hinkenden Trennung sprechen die Verfassungsrechtler. Da geht etwas gemeinsam voran. Aber doch im hinkenden Gang.

Warum habe ich all diese Beispiele genannt, liebe Gemeinde? Heute geht es um die 5. These der Theologischen Erklärung von Barmen. Und in dieser These gehe es eben um die rechte Zuordnung von Staat und Kirche.

Sie sind sie mittlerweile schon zu theologischen Expertinnen und Experten im Blick auf die Theologische Erklärung von Barmen geworden. Schließlich sind schon vier Predigten vorausgegangen. Und sie bekennen im Rahmen der Predigtreihe jeweils auch ihren Glauben mit den Worten dieser Erklärung. 80 Jahre ist sie in diesem Jahr alt. Aber ihre Themen haben sich bis heute nicht erledigt.

Nicht umsonst heißt es im Vorspruch der Grundordnung unserer Landeskirche – und sie hören das heute sicher nicht zum ersten Mal: Die evangelische Landeskirche in Baden bejaht die Theologische Erklärung von Baden „als schriftgemäße Bezeugung des Evangeliums gegenüber Irrlehren und Eingriffen totalitärer Gewalt.“
Heute geht’s also um die rechten Worte des Bekennen im Blick auf das Verhältnis von Staat und Kirche. Haben wir hier etwas zu bekennen? Ja! Aber nur dann, wenn unser Bekennen im Zusammenhang von Staat und Kirche letztlich ein Abbild unserer Bekenntnisses zu Christus darstellt.

Prüfen wir also diese fünfte These an diesem Anspruch. Vorausgegangen sind zwei Thesen, die sich direkt mit dem Glauben an Christus befassen. Sie erinnern sich: Jesus Christus ist das eine Wort Gottes, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben. Dann folgen zwei Thesen zur Gestalt der Kirche: In der Kirche gibt es keine Herrschaft der einen über die anderen – so lautet hier eine der Kernaussagen

Und jetzt in These 5 wird der Horizont geweitet. Jetzt kommt die Welt in den Blick. Jetzt geht es um den Ort, an dem sich die Kirche zu bewähren hat. Jetzt geht’s um den Staat.

Die Probleme, um die es geht, wiegen aufs Erste ungleich schwerer als die Beispiele, die ich eben genannt habe. Der Staat hat sich heftig in die Kirche eingemischt. Der Glaube solle „artgerecht sein“, hieß es. „Ein artgerechtes deutsches Christentum“. Von der „Gottesoffenbarung in Blut und Boden“ wurde gesprochen. Oder auch: „Die Kirche erkennt im Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates den Ruf Gottes“.

Schlimmer noch formulierte Kirchenrat Leutheußer im August 1933: Christus ist zu uns gekommen in Adolf Hitler!“

Gegen diesen Ungeist, dieser Irrglauben der Deutschen Christen setzt sich die fünfte These aus Barmen zur Wehr. Auch in dieser fünften These fängt alles mit einem positiven Satz an. Dann aber folgen dieses Mal gleich zwei Verwerfungen. Das ist das besondere an dieser fünften These. Es geht um Irrtümer im Verstehen des Staates. Und es geht um Irrtümer im Selbstverständnis der Kirche.

Jetzt aber der Reihe nach. Wirklich spannend ist diese These. Und spanend sind nachher auch die beiden Verwerfungen. Aber verstehen können wir diese nur, wenn wir zuvor den positiven Satz, die These, angeschaut haben.

In der These, im positiv formulierten Satz, wird zunächst die Aufgabe des Staates beschrieben. Der Staat soll für Recht und Frieden sorgen. Diese Aufgabe hat der Staat bis heute. Die beiden Spitzenreiter in den Nachrichten dieser Woche decken genau diese beiden Felder ab. Um die Durchsetzung des Rechts ging es in dieser Woche. Und zwar genau dann, als alle hingeschaut haben, wie ein Gericht die Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß beurteilt. Und um den zerbrochenen Frieden auf der Krim ging und geht es immer wieder in dieser Woche. Wenn wir im Moment auf die Krim blicken, ahnen wir, dass sich die Aufgabe, um den Frieden zu sorgen, eben auch 100 Jahre nach dem Ausbruch des Großen Krieges, des ersten Weltkrieges mitnichten erledigt hat.

Unter Androhung und Ausübung von Gewalt sollen beide aufrecht erhalten werden: Recht und Frieden. So kann man das überhaupt nur sagen, wenn beide in höchstem Maße bedroht sind. Und ob wir es dann sagen sollen, ist unter Christenmenschen bis heute umstritten. Die Folge von Gewalt ist immer neue Gewalt.

Natürlich muss sich ein Staat wehren können. Spätestens dann, wenn er selber bedroht ist. Aber ob das eher im Sinn polizeilichen Schutzes geschieht - oder unter den Vorzeichen militärischer Interventionslogik – darüber hat im Herbst auch unsere Landessynode debattiert. Und beim letzteren ein großes Fragezeihen angebracht.

Die Erklärung von Barmen setzt dieser Gewalt auf jeden Fall eine Grenze. Nach dem Maß menschlicher Einsicht soll sie angewendet werden. Und nach dem Maß menschlichen Vermögens. Also nicht willkürlich. Und schon gar nicht nach göttlichen Vorgaben. Diese klingen anders: „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein!“ Das steht in der Gründungsurkunde des Ökumenischen Rates der Kirchen aus dem Jahre 1948.

Menschliche Einsicht und menschliches Vermögen begrenzen menschliche Gewalt. Sie begrenzen auch die Gewalt, die der Aufrechterhaltung von Recht und Frieden dient. Nun bringt der Text aber dennoch auch bei diesem Thema Gott ins Spiel. Nach göttlicher Anordnung soll das geschehen.

Ausübung von Gewalt – nach göttlicher Anordnung? Was ist damit gemeint? Bestimmt nicht dasselbe als wenn es hieße nach Gottes Willen! Weil wir in der noch nicht erlösten Welt leben, deshalb ist staatliche Gewalt im Extremfall möglich. Mit anderen Worten: Da wir noch nicht im Reich Gottes leben, kommen wir um die Ausübung von Gewalt nicht herum.

Ganz überzeugt mich diese Logik nicht. Dass unsere Welt noch nicht dem Willen Gottes entspricht, ist unstrittig. Das erleben wir alle jeden Tag selber am eigenen Leib. Aber das ist das doch bei weitem noch kein Grund, auf die Umsetzung dieses Willens Gottes zu verzichten. Und dieser Wille lautet: „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein.“ Dieser Satz muss gelten. Gerade weil die Welt noch nicht dem Willen Gottes entspricht!

Die Verfasser der Erklärung verfolgen mit dieser Formulierung eine konkrete Absicht. Sie werfen dem nationalsozialistischen Staat nicht vor, dass er Gewalt ausübt. Sie werfen ihm vor, dass er diese Gewalt missbraucht. Und dass er nicht nach dem Willen Gottes fragt, wenn er sie ausübt.

Deshalb hat die Kirche ein Erinnerungsamt. Sie muss den Staat zur Ordnung rufen. Sie erinnert an Gottes Gebote. Und an die Verantwortung, die ein Mensch auf sich lädt, wenn er ein politisches Amt übernimmt. Die rechte Ausübung dieser Verantwortung setzt voraus, dass sie im Hören auf Gottes Wort geschieht.

Eine moderne Staatstheorie ist das nicht. Eine moderne Staatstheorie beruft sich auch auf menschliche Einsicht. Aber kaum noch auf das Hören auf Gottes Wort. Das Grundgesetz ist ausdrücklich weltanschaulich neutral. Aber wenn wir uns als Christenmenschen in die Politik einmischen, dann können und sollen wir dies selber schon im Hören auf Gottes Wort tun. Aber überzeugen, andere überzeugen, das können wir nur mit den Mitteln der Vernunft. Das können wir nur im Vertrauen auf die Kraft der besseren Argumente.
Jetzt aber zieht die Barmer Erklärung zwei Konsequenzen aus der formulierten Einsicht. Sie tut dies in Gestalt von zwei Verwerfungen. Zunächst – und das überrascht nicht:

Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen.

Der Staat hat der Kirche nicht hineinzureden, wenn es um deren eigene Sache geht. Damals hieß das: Die Kirche braucht keinen Führer und keinen Reichsbischof. Welche Rolle das Alte Testament in Kirche und Theologie zukommt, das geht den Staat nichts an. Die nationalsozialistische Erhebung ist kein Ausdruck des Willens Gottes. Aufgabe der Kirche ist die Verkündigung des Reiches Gottes. Und nicht die Heiligsprechung des Deutschen Reiches.

Überaus spannend ist es aber, dass jetzt noch eine zweite Verwerfung folgt. Erneut wird ein Grenzstrich gezogen. Dieses Mal aber von Seiten der Kirche gegenüber dem Staat. Da heißt es:

Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.

An diesem Satz haben wir schwer zu verdauen. Bis heute. Es gibt immer noch Menschen, die von einem christlichen Staat träumen. Von einer Kirche, die im Staat das Sagen hat. Die sagt, was geht und gilt. Und was nicht. Nein, wir sind als Kirche weder ein Staat im Staat. Noch ein staatliches Organ zugunsten Not leidender Menschen. Nein – wir müssen vor der Wirklichkeit der Welt und auch der Wirklichkeit des Staates nicht die Augen verschließen. Es gibt keine Räume, „in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären“ – um noch einmal Barmen 2 zu zitieren. Aber dies muss in Unabhängigkeit geschehen. Und in der Wahrnehmung des besonderen Wesens der Kirche

Als Kirchen können wir unsere Positionen zum Staat und zur Gesellschaft, wie wir heute eher oft sagen, in Eigenverantwortung bestimmen und entwickeln. Mit fachkundigen Beiträgen, ohne den Anspruch, es immer besser zu wissen. Mit intelligenter Konzentration auf zentrale Themen, damit die Äußerungen nicht inflationär werden. In der Bescheidenheit der Einschätzung der eigenen Möglichkeiten. Wir sind allemal in der Rolle eines Akteurs unter mehreren. In der Rückbindung an unseren Glauben, dass Gott sich nicht zu schade war, sich in die Verhältnisse der Welt einzumischen, indem er seine Gegenwart an einen Menschen gebunden hat.

Insofern können wir den Beitrag der Kirche zum Raum des Politischen in zweifacher Weise wahrnehmen: im aufdeckenden und orientierenden Wort, das über pragmatische und vernünftige Lösungen hinausweist. Und im konkreten Engagement von Frauen und Männern, die politische Verantwortung übernehmen – in Basisgruppen und Bürgerinitiativen ebenso wie in Parlamenten. Politik ist kein „schmutziges Geschäft“, von dem wir uns möglichst fernhalten sollen. Sie ist mehr denn je Teilhabe an der Aufgabe, das Überleben dieses Planeten zu sichern.

Wege des Bekennens auf diesem Feld sind allemal Wege, das je eigene der Kirche und des Staates wahrzunehmen. Und ernst zu nehmen. Auch im Blick auf die aktuellen Fragen, die ich eingangs gestellt habe. Heute gestalten wir das Zusammenwirken von Kirche und Staat unter günstigen Rahmenbedingungen. Aber wir sind aufgefordert, wachsam zu bleiben. Dienstbereitschaft ist gefragt, nicht Ehrenkäsigkeit und gesellschaftliche Reputation. Die Unabhängigkeit der Verkündigung ist gefragt, kein nach dem Munde reden. Gerade auch im Blick auf die Krimkrise wünsche ich mir diese Unabhängigkeit. Weil Kirche Jesu Christi „den Frieden auszurufen hat über die rasende Welt“, um Dietrich Bonhoeffer zu zitieren. Nicht staatstragend sollen wir uns als Kirche verhalten, sondern als kritischer und eigenständiger Partner, der dem Kaiser gibt, was des Kaisers ist. Aber Gott, was Gottes ist.

Die fünfte Barmer These mit ihren beiden Verwerfungen hilft uns, Kirche und Staat in rechter Weise zueinander in Beziehung zu setzen. Und in rechter Weise voneinander zu unterscheiden. Sie hilft uns gerade darin auch, unseren Glauben zu bekennen. Den Glauben an Jesus Christus, das eine Wort Gottes, das uns leben hilft. Und auf das wir uns verlassen können. Amen.
Traugott Schächtele
Twitter: @tschaechtele
Zeitgenosse, Pfarrer, Prälat, Ehemann, Vater von 5 erwachsenen Kindern, liest und schreibt gern.